Team

Armon

 

Armon Fantoni Geschäftsführer

Benjamin

Flurin

 

Gian

 

Hector

 

Jérémie

 

Jonas

 

Josias

 

Mike

 

Nicholas

 

Pietro

 

Tobi

 

Yvonne

Lastenesel Benno

Von der Idee zur Realität

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Wir feiern!

 

Seit 1. März 2011 sind die grell gekleideten, flinken Fahrer*innen seit genau 10 Jahren auf den Churer Strassen unterwegs.

An 3'000 Tagen, etwa 30'000 Stunden und über 500'000 Kilometer haben unsere churiere und churierinnen in den letzten Jahren unzählige Dokumente, Pakete, Bücher, Blumensträusse, Medikamente, Laborproben, Blutkonserven, Ersatzteile, Fundstücke und anderes ökologisch und schnell durch Chur befördert. Coronabedingt verzichten wir - vorerst - auf Festivitäten und freuen uns umso mehr, zu späterem Zeitpunkt zu feiern.

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Erfolgsgeschichte

velochurier

oder "Was bisher geschah"

Eine Idee entsteht...

Schon lange geistert die Idee eines Velokuriers für die Stadt Chur in einigen Köpfen umher - gibt es diese doch schon lange und erfolgreich in vielen anderen Städten. Edi Rölli von Pro Velo Graubünden war der Erste, welcher konkrete Schritte für ein Projekt einleitet. Er beauftragt zwei Wirtschaftsstudierende der HTW Chur mit der Ausarbeitung eines Businessplans für einen Velokurierdienst in der Stadt Chur - den

velochurier

.

...erhält eine Form...

Noch konkreter wird das Ganze, als ein weiterer Studierender mit Fachrichtung Telekommunikation/ Elektrotechnik der HTW Chur auf Basis des Businessplans seine Bachelorthesis zu schreiben beginnt. Durch diese Arbeiten kommen zwar viele Informationen zusammen, die Idee besteht jedoch weiterhin nur auf Papier.

...und wird Wirklichkeit

Als auf Anfrage von Urs Kappeler - Dozent an der HTW Chur, Leiter Vertiefung Entrepreneurship - sich die vier interessierten Studierenden - Christian Amstutz, Simone Böhringer, Gabriel Dinner und Patrick Waldvogel - melden, kommt das Projekt in die Gänge. Der Startschuss erfolgt im Herbst 2010. Die Suche nach interessierten Kunden beginnt und die Finanzierung der Unternehmung muss sichergestellt werden.

Der junge

velochurier

besucht zwei seiner langjährig bestehenden Kurier-Partnern in Bern sowie Schaffhausen und kann von diesen Kontakten viele Erfahrungen mitnehmen. Mit vereinten Kräften und tollen Partnern, Genossenschafter und Kunden geht der

velochurier

nun an den Start.

... seit dem 1. März 2011 wird Chur kuriert

Im August gab es den angekündigten und studiumsbedingten Wechsel im Vorstandsteam. Es war gar nicht so einfach... doch dann wurden sie doch noch gefunden: das neue Velochurierteam! Eingearbeitet wurde über eine längere Zeit und auch in Zukunft soll der (Jungunternehmer-)Erfahrungsaustausch auf dem Velo stattfinden...

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der velochurier übernimmt Transportaufträge gemäss dem Leistungsangebot seiner massgebenden Tarifliste und den folgenden Geschäftsbedingungen:

1. Dienstleistungsangebot und Tarifpolitik
Der velochurier transportiert Güter bis zu einem Gesamtgewicht von 60 kg. Die Tarife für die ausgeführten Transporte richten sich nach der Tarifliste. Für die Distanzberechnung wird ein Online-Routenplaner herangezogen. Der Betrag wird auf den nächsten ganzen Franken auf- oder abgerundet. Leistungen ausserhalb des Angebotes der Tarifliste werden gesondert vereinbart und verrechnet. Über die Annahme eines Auftrages entscheiden der velochurier und seine Partner.

2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sich das Transportgut zum Zweck der Beförderung in einem seiner Eigenart entsprechenden, geschützten und geeigneten Zustande zu befinden. Zudem muss das Transportgut sachgemäss adressiert sein.

3. Haftungszeitraum
Der velochurier haftet für Schäden, welche der Kurier vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zu dessen Ablieferung verursacht.

4. Haftungsausschlüsse
Die Genossenschaft velochurier übernimmt die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die im Haftungszeitraum entstanden sind, bis zu einer Höchstsumme von CHF 1‘000.00 gemäss Art. 442 und 447 OR. Vorausgesetzt wird, dass der Auftraggeber seinen oben genannten Pflichten nachweislich nachgekommen ist.
Der velochurier lehnt jede Haftung ab, wenn sich durch die Form, Beschaffenheit oder Grösse des Transportgutes das betriebsübliche Velokurier-Transportbehältnis nicht mehr einwandfrei verschliessen lässt oder dessen Ladevolumen überschritten wird. Für alle weiteren Ersatzansprüche und darüber hinausgehende Forderungen in Zusammenhang mit dem Transportauftrag lehnt der velochurier ebenfalls jegliche Haftung ab.

5. Haftung bei Wertdeklaration
Der Auftraggeber kann bei der Auftragserteilung gegen Bezahlung eines zu vereinbarenden Zuschlages zur Fracht eine Wertdeklaration bis zum effektiven Wert des Objekts im Lieferschein eintragen. Dadurch erhöht sich die Haftung des velochuriers bis zu der im Lieferschein eingetragenen Wertdeklaration.

6. Abschluss einer speziellen Transportversicherung
Der velochurier kann im Auftrag und auf Rechnung des Auftragsgebers den Abschluss einer speziellen Transportversicherung gegen Schäden oder Verlusten am Transportgut vornehmen, wenn dies der Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich verlangt. Vorbehalten bleibt die Haftung auf Grund der vorstehenden Bedingungen dieser AGB’s. Bei der Auftragserteilung hat der Auftraggeber klare Weisungen über den gewünschten Versicherungsschutz zu erteilen. Unterlässt er dies, so schliesst der velochurier eine Transportversicherung auf der Grundlage einer "Eingeschränkten Versicherung“ gemäss Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für Versicherung von Gütertransporten(ABVT 2006) ab. Vorbehalten bleiben in jedem Fall Antragsablehnungen durch den Versicherer.

7. Überschreitung der Lieferfrist
Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn eine Haftung dafür ausdrücklich durch den Auftraggeber bei der Auftragsaufgabe unter Angabe eines Termins deklariert und dem Frachtführer schriftlich überreicht wurde. Dabei haftet der Frachtführer, soweit ein Verspätungsschaden nachgewiesen ist, maximal für den Wert des transportierten Gutes.

8. Stornierung von Aufträgen
Der velochurier behält sich vor, Aufträge, welche unter einer Stunde vor Abholung annulliert werden zum halben und solche nach der Abholung zum ganzen Tarif zu verrechnen. Alle zusätzlichen Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand und Auslage des Auftraggebers verrechnet.

9. Reklamationsfristen
Reklamationen über Beschädigungen oder fehlende Waren müssen unmittelbar und in Anwesenheit des Überbringers auf dem Lieferschein angebracht werden. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden muss die Mängelrüge innert 8 Tagen nach der Ablieferung der Ware dem velochurier schriftlich mitgeteilt werden.

10. Verwirkung der Haftungsansprüche
Die Verwirkung aller Haftungsansprüche und die Verjährung von Ersatzklagen richten sich nach Art. 452 und Art 454 OR.

11. Verrechnungsverbot
Eine Verrechnung des Schadens mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.

12. Rechnungszuschlag und Mahngebühren

  • Für Einzahlungen am Postschalter wird eine Gebühr von CHF 3.50 verlangt. (Gültig ab 1. Januar 2021)
  • Bei einer Rechnungsstellung von unter 50 CHF (exkl. MwSt.) wird ein Rechnungszuschlag von 5 CHF erhoben.
  • Ab 1. Mahnung fallen eine Gebühr von 5 CHF, ab der 2. Mahnung eine von 10 CHF und ein Verzugszins von 5% an.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Klagen ist Chur. Anwendbar ist schweizerisches Recht.